Wichtige Rufnummern

Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Darmstadt:
Tel. 06151 116 117

Privatärztlicher Notdienst:
Tel. 0177 2 95 10 20

Psychiatrischer Notdienst Darmstadt:
Tel. 06151 1 59 49 00

Darmstädter Pflegenotruf:
Tel. 06151 89 55 11

In pflegerischen Notfällen:
Mo. bis Fr. 19.oo – 7.oo Uhr
Wochenende und Feiertage 24 Stunden

Pflegedienst Conny Schwärzel GmbH
Riedstraße 2
64295 Darmstadt

Telefon: 0 61 51 – 78 30 65
Bereitschaftsdienst: 0 175 – 52 56 977
E-Mail: info@pflegedienst-schwaerzel.de
alternativ können Sie auch unser Kontaktformular benutzen.

Bitte beachten Sie unsere Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9.oo – 15.oo Uhr.

Antrag Pflegegrad

Kann ich zu Hause bleiben oder muss ich ins Heim? Eine drängende Frage, die wir gerne mit Ihnen persönlich erörtern möchten – nach den aktuellsten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Wohl Ihrer Natur.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird die Höhe der Pflegebedürftigkeit festgestellt. Wir begleiten Sie auf diesem Weg und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Ein individuell auf Sie zugeschnittener Pflegeplan ermöglicht Ihnen anschließend den kontrollierten Umgang mit der persönlichen Situation. Garant für die Sicherung Ihrer Versorgung ist unser eigens eingeführtes Qualitätsmanagement, das um einen umfassenden Beratungsservice erweitert ist und von einer Vielzahl an Kooperationspartnern im medizinischen Bereich komplettiert wird.

Download-Link: Antrag Pfleggrad zum Einreichen bei der Pflegekasse.

Infos zur Pflegehilfe

Damit Sie einen ersten Überblick über die Leistungen einer Pflegehilfe bekommen, haben wir nachfolgende Informationen für Sie zusammengestellt.

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Ein Pflegedienst übernimmt die Pflege
  • Pflegegeld: Ein Angehöriger übernimmt die Pflege
  • Kombination: Ein Pflegedienst unterstützt die familiäre Pflege in
    zuvor definiertem Umfang.

Welche Pflegegrade gibt es?

Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in fünf Pflegegrade eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit.

Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit.

Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit.

Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit.

Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Weiterführende Infos finden Sie beim Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit.

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